Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sound of Munich – Guided City Tours
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Wir bitten Sie Ihre Anmeldung/Reservierung in schriftlicher Form vorzunehmen. Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung Ihrer Buchung durch Sound of Munich. Der Auftraggeber erkennt damit die aus der Buchung entstehenden Forderungen an. Mit der Anmeldung akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sound of Munich.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt durch Sound of Munich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechnung, spätestens jedoch fünf Tage vor der Führung zur Zahlung fällig.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich vorrangig aus der Leistungsbeschreibung unserer Auftragsbestätigung und im übrigen aus den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
4. Auftragsstornierungen
Vor Beginn der Führungen kann der Auftraggeber jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erklärt werden. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem das Rücktrittsschreiben bei uns eingeht. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Der zu zahlende Ersatzanspruch bei Rücktritt beträgt: bis 20 Tage vor Leistungserbringung:kostenfrei
bis 5 Tage vor Leistungserbringung: 50 %
bis 3 Tage vor Leistungserbringung: 85 %
bis 2-1 Tage vor Leistungserbringung: 100 %
des vereinbarten Honorars.
Erscheint die Gruppe nicht zum vereinbarten Termin, wird das vereinbarte Honorar zu 100 % in Rechnung gestellt.
5. Rücktritt und Kündigung durch Sound of Munich
Sound of Munich behält sich vor in folgenden Fällen den Vertrag zu kündigen:
- bei Einwirkung höherer Gewalt
- bei akuter Erkrankung der Stadtführerin
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.
7. Verspätung der Gruppe
Bei einer Verspätung der zu führenden Gruppe wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe danach nicht, wird das vereinbarte Honorar zu100 % berechnet. Erscheint die Gruppe bis spätestens 30 Minuten nach der vereinbarten Startzeit, so wird die Führung entsprechend verkürzt durchgeführt; das Honorar ist gleichfalls zu 100 % fällig. Sound of Munich wird jedoch auf Wunsch des Auftraggebers die Führung mit der ursprünglich vereinbarten Dauer durchführen, wenn der Stadtführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss. In diesem Fall berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette Honorar fällig.
8. Eintrittsgelder
Eintrittsgelder sind nicht im Honorar enthalten und werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber direkt vor Ort bezahlt.
9. Datenschutz
Kundendaten werden von Sound of Munich ausschließlich für die eigene Kundenbetreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
10. Haftung
Sound of Munich haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Sound of Munich haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (u.a. Limousinenservice, Taxifahrten, Rikschafahrten, Imbiss). Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Sound of Munich übernimmt keine Haftung bei Unfällen und anderenSchäden.
11.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München. Das deutsche Recht wird von allen Vertragspartnern anerkannt. Stand:Juni 2013